VIII. Landesstutenschau des Trakehner Zuchtbezirks Bayern
am 17. September 2016 im Gestüt Murtal, Großlobming
– Ausschreibung –


Flyer

Plakat

Teilnehmerinnen
Übersicht

Ergebnisse

•  Startberechtigt sind alle beim Trakehner Verband ins Hauptstutbuch/Stutbuch I eingetragenen Stuten.
•  Die Stuten müssen sich im Besitz von Mitgliedern des Zuchtbezirks Bayern befinden oder solcher Zuchtbetriebe, die vom Zuchtbezirk Bayern betreut werden.
•  2-jährige Stuten werden nach Nennung gemustert.
•  3-jährige Stuten qualifizieren sich anlässlich der Zentralen Stuteneintragung
am 28. Mai 2016 in Mainburg.
•  4-jährige und ältere Stuten müssen beitragsmäßig angemeldet sein und in der Bewertung eine Mindestpunktzahl von 47 Punkten (nach dem neuen System) oder eine Mindestpunktzahl von 35 Punkten (nach dem alten System) aufweisen. Die Endnote (Gesamteindruck) muss mindestens eine 7 sein.
•  8-jährige und ältere Stuten müssen mindestens ein lebendes Fohlen geboren haben.
•  In den Klassen I bis X ist jede Stute maximal zweimal startberechtigt. In Klasse XI (Familiensammlungen) sind nur Stuten startberechtigt, die auch in den Klassen I bis X gezeigt werden.
•  Findet eine Klasse aufgrund zu geringer Nennungszahl nicht statt, sind die genannten Pferde trotzdem in den Familiensammlungen startberechtigt.
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Klasse XI: Familiensammlungen
Hier sind grundsätzlich nur Stuten startberechtigt, die auch in den Klassen I bis X gezeigt werden, wobei ein Pferd aus einem fremden Zuchtbezirk kommen darf. Gekörte Hengste sind beim Start von zwei Stuten startberechtigt
a) Stute mit mindestens zwei direkten Nachkommen
b) Stute mit mindestens einer Tochter und einer/einem Enkeltochter/-sohn
c) mindestens drei direkte Nachkommen einer Stute, die selbst nicht ausgestellt wird
d) mindestens zwei direkte Töchter einer selbst nicht ausgestellten Stute mit Nachkommen

•  Ab einer Klassenstärke von 14 und mehr Stuten wird die Klasse unterteilt.
•  Für die Klasse X (Springbetonte Stuten) mit Vorstellung im Freispringen ist die Mindestnennzahl 8.
•  Stuten in der Ehrenklasse werden nicht rangiert, einzelne Stuten können aber auf Empfehlung der Richter auf dem Endring an der Ausscheidung zur Sieger- und Reservesiegerstute teilnehmen.
•  Siegerstute kann nur eine Stute werden, die mindestens ein lebendes Fohlen hatte und über einen Trakehner Abstammungsnachweis verfügt.